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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Restaurant Rechberg 1837

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und der BarKaffeeFeldhof GmbH, der Betreiberin des Restaurants Rechberg 1837 in Zürich.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande, sei es für gastronomische Leistungen, die Miete von Räumlichkeiten oder Dienstleistungen ausserhalb des Restaurants in Form von Catering, Veranstaltungen oder Beratungen.

Der Umfang der vom Restaurant Rechberg 1837 zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der mündlichen oder schriftlichen Reservations- oder Auftragsbestätigung.

Der Gast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Raum. Abweichende Einzelvereinbarungen bleiben vorbehalten.

Preise und Zahlungspflicht

Die kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gäste sind verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für die in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Kleine Preisanpassungen

Ab einem Reservationsbetrag von mindestens CHF 1'000 ist eine Zahlung per Rechnung möglich und erwünscht. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

Das Restaurant Rechberg 1837 behält sich das Recht auf jederzeitige Abrechnung oder Zwischenabrechnung seiner Leistungen vor. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich eventuell anfallender Mehrbeträge aufgrund zusätzlicher Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder dessen Begleitpersonen.

Die Bezahlung kann mit EC-, Visa-, MasterCard, Twint oder bar erfolgen; weitere Zahlungsmethoden sind auf Anfrage möglich.

Vorauszahlung oder Akontozahlung

Bei Reservationen ab 10 Personen hat das Restaurant Rechberg 1837 das Recht, eine Akontozahlung von 50 % der vereinbarten Mindestkonsumation zu verlangen. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen; nach erfolgter Zahlung gilt der Anlass als definitiv reserviert.

Für die exklusive Miete des Rechberg 1837 wird eine Mindestkonsumation je nach Saison und Wochentag von CHF 5'500 bis CHF 9'500 erhoben. Eventuelle externe Dienstleistungen sind nicht in den Konsumationskosten enthalten.

Anpassungen der Reservationen

Änderungen sind bis spätestens 2 Arbeitstage vor Beginn des Anlasses möglich. Die definitive Teilnehmerzahl von Gruppen benötigen wir bis spätestens 36 Stunden vor Beginn des Anlasses. Verringert sich die tatsächliche Anzahl der Gäste um weniger als 5 % im Vergleich zur in der Reservationsbestätigung angegebenen Zahl, erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Beispiel: Bei einer Reservation für 20 Personen und 19 anwesenden Personen erfolgt die Abrechnung nur für 19 Personen.

Verringert sich die tatsächliche Anzahl der Gäste um mehr als 5 % im Vergleich zur in der Reservationsbestätigung angegebenen Zahl, behält sich das Restaurant vor, für jeden fehlenden Gast (zwischen der tatsächlichen Anzahl und der 5-%-Abweichung zur Reservation) eine Entschädigung in Höhe der entstandenen Grundkosten zu verlangen. Die Person, die die Reservation vornimmt, verpflichtet sich, diese Entschädigung zu bezahlen. Die Annullationsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Erscheinen trotz bestätigter Reservation keine Gäste, ist eine Entschädigung in Höhe der tatsächlich entstandenen Grundkosten geschuldet. Vorbehalten bleiben schriftlich, direkt mit dem Restaurant Rechberg 1837 vereinbarte, standardisierte oder individuelle Annullationsbestimmungen.

Annullationsbestimmungen

Absagen oder wesentliche Änderungen müssen dem Restaurant Rechberg 1837 durch die Gäste möglichst frühzeitig und bis spätestens 36 Stunden vor der Reservation per E-Mail mitgeteilt werden.

  • Bei einer Reservation von 1 bis 6 Personen ist eine kostenlose Annullation bis 36 Stunden vor der vereinbarten Reservation möglich. Das Restaurant Rechberg 1837 behält sich das Recht vor, bei späterer Absage die entstandenen Grundkosten in Rechnung zu stellen.
  • Bei einer Reservation von 7 oder mehr Personen ist eine kostenlose Annullation möglich, sofern die Annullationserklärung 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbezug um 12:00 Uhr beim Restaurant Rechberg 1837 eingeht.

Nach Ablauf der genannten Fristen ist eine kostenlose Annullation nicht mehr möglich. In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäss „Anpassungen der Reservation“ dieser AGB. Das Restaurant Rechberg 1837 hat das Recht, einen Betrag von mindestens CHF 85.00 pro Gast in Rechnung zu stellen oder bei Reservationen ab 7 Personen 100 % des bestätigten Angebots als „No-Show-Gebühr“ zu verlangen.

Rücktritt durch das Restaurant Rechberg 1837

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Sie ist rechtswirksam, sofern sie an die in der Reservation genannte Person sowie an die Person adressiert ist, die die Reservation vorgenommen hat.

Das Restaurant Rechberg 1837 ist berechtigt, bis 10 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen durch einseitige Rücktrittserklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Das Restaurant Rechberg 1837 ist ebenfalls berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten – durch einseitige Rücktrittserklärung.

Als gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: Höhere Gewalt, Epidemien/Pandemien, falsche und/oder irreführende Angaben bei der Reservation, gesetzwidriger Inhalt des Aufenthalts, beispielsweise aufgrund von sektiererischem, sexistischem, rassistischem oder radikalem Gedankengut. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Durch den Rücktritt ist das Restaurant Rechberg 1837 von der Erbringung der vereinbarten Leistungen befreit. Gäste haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei einem Rücktritt aus gerechtfertigten Gründen bleibt die Entschädigung für die gebuchten Leistungen grundsätzlich geschuldet.

Speisen und Getränke

Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant Rechberg 1837 zu beziehen. In Ausnahmefällen kann bei Vereins- oder Firmenessen eine andere Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Restaurant Rechberg 1837 berechtigt, eine Servicegebühr oder ein Zapfengeld zu erheben. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.

Ausnahmen: Babynahrung oder Haustiernahrung darf von aussen mitgebracht werden.

Haftung

Das Restaurant Rechberg 1837 schliesst die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus und haftet nur bei absichtlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden. Das Restaurant Rechberg 1837 haftet nicht für durch Gäste oder Dritte eingebrachte Gegenstände und lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände ab.

Gäste haften gegenüber dem Restaurant Rechberg 1837 für alle Beschädigungen und Verluste, die durch sie, ihre Begleiter oder Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass das Restaurant Rechberg 1837 den Gästen ein Verschulden nachweisen muss. Gäste haften auch für Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Eltern haften für ihre Kinder.

Haben Dritte für die Gäste die Buchung vorgenommen, haften diese gemeinsam mit den Gästen gegenüber dem Restaurant Rechberg 1837 solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Allfällige Beschädigungen durch Gäste an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Aussenanlagen gehen zu Lasten der Gäste und werden diesen in Rechnung gestellt. Gäste haften auch gegenüber Dritten aus unerlaubter Handlung.

Anwendbares Recht

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder enthält der Vertrag eine Lücke, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Die Gäste anerkennen den Sitz des Restaurants Rechberg 1837 als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Leistungen. Anwendbar auf den Vertrag ist das Schweizer Recht.

Zürich, September 2024

BarKaffeeFeldhof GmbH / Restaurant Rechberg 1837
Chorgasse 20, 8001 Zürich
044 222 1837 – info@rechberg.ch