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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Gästen und der BarKaffeeFeldhof GmbH, der Betreiberin des Restaurants Rechberg 1837.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Sei es des Angebots der Gastronomie, Mieten der Räumlichkeiten oder Dienstleistungen ausser Haus in Form von Catering, Veranstaltungen oder Beratungen.

Der Umfang der vom Restaurant Rechberg 1837 zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der Reservations- oder Auftragsbestätigung.

Der Gast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum. Davon abweichende einzelvertragliche Abreden bleiben vorbehalten.

Preise und Zahlungspflicht

Die kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Gäste sind verpflichtet, für die in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu bezahlen. Nach Vereinbarung und ab einem Reservationsbetrag von mind. CHF 1000 ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

Dem Restaurant Rechberg 1837 steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann mit EC-, Visa-, Master Card, Twint oder Bar erfolgen.

Vorauszahlung oder Akontozahlung

Bei Reservationen ab 10 Personen hat das Restaurant Rechberg 1837 das Recht, von den Gästen mit der Reservationsbestätigung eine Akontozahlung von 50 % der vereinbarten Mindestkonsumation zu verlangen. Der Betrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen und nach erfolgter Zahlung gilt der Anlass als definitiv reserviert.

Für eine exklusive Miete des Chalets wird eine Mindestkonsumation je nach Saison von CHF 5000 bis CHF 8000 erhoben. Allfällige zusätzlichen Dienstleistungen sind in den Konsumationskosten nicht inbegriffen.

Anpassungen der Reservationen

Änderungen sind bis spätestens 2 Arbeitstage vor Anlassbeginn möglich. Die definitive Teilnehmerzahl von Gruppen benötigen wir bis spätestens 24 Stunden vor Anlassbeginn. Verringert sich die effektive Anzahl Gäste um weniger als 10 % gegenüber der in der Reservationsbestätigung angegebenen Anzahl, erfolgt die Verrechnung der Leistungen von Harbour House nach der effektiven Teilnehmerzahl.

(Beispiel: Reservation für 10 Personen und es erscheinen nur 9 Personen: Die Verrechnung der effektiv erbrachten Leistungen erfolgt nur für 9 Personen.)

Verringert sich die effektive Anzahl Gäste um mehr als 10 % gegenüber der in der Reservationsbestätigung angegebenen Anzahl, ist für jeden fehlenden Gast (zwischen der effektiven Anzahl und der 10-%-Abweichung zur Reservation) eine Entschädigung von CHF 120.00 geschuldet. Die Person, welche die Reservation tätigt, verpflichtet sich, diese Entschädigung zu bezahlen. Vorbehalten bleiben die Annullationsbestimmungen.

(Beispiel: Reservation für 10 Personen und es erscheinen nur 5 Personen: Die Verrechnung der effektiv erbrachten Leistungen erfolgt nur für 5 Personen. Für 4 Personen ist eine Entschädigung von CHF 120.00 pro Person zu entrichten, in diesem Fall CHF 480.)

Erscheinen trotz bestehender Reservationsbestätigung keine Gäste, so ist bei Reservationen bis 4 Personen eine Entschädigung von CHF 120 pro Person geschuldet. Bei Reservationen ab 5 Personen sind jedoch 100 % des bestätigten Angebotes fällig (abzüglich der gemachten Anzahlung von 50 %). Vorbehalten bleiben die Annullationsbestimmungen.

Annullationsbestimmungen

Absagen oder wesentliche Veränderungen müssen den Restaurant Rechberg 1837 durch die Gäste möglichst frühzeitig per E-Mail mitgeteilt werden.

Bei einer Reservation von 1 bis 10 Personen ist eine kostenlose Annullation möglich, sofern die Annullationserklärung 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbezug um 12.00 Uhr beim Restaurant Rechberg 1837 eingeht.

Bei einer Reservation von 11 oder mehr Personen ist eine kostenlose Annullation möglich, sofern die Annullationserklärung 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbezug um 12.00 Uhr beim Restaurant Rechberg 1837 eingeht.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Fristen ist eine kostenlose Annullation der Reservation nicht mehr möglich. In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäss «Anpassungen der Reservation» dieser AGB und Restaurant Rechberg 1837 hat das Recht, CHF 120.00 pro Gast in Rechnung zu stellen oder bei Reservationen ab 10 Personen 100 % des bestätigten Angebots («No-Show-Gebühr»).

Rücktritt durch Restaurant Rechberg 1837

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung ist rechtswirksam, sofern sie an eine in der Reservation genannte Person sowie auch an die Person adressiert ist, welche die Reservation getätigt hat.

Restaurant Rechberg 1837 ist berechtigt, bis 10 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung durch einseitige Rücktrittserklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Restaurant Rechberg 1837 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten – durch einseitige Rücktrittserklärung.

Als gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: Höhere Gewalt, Epidemien/Pandemien, falsche und/oder irreführende Angaben bei der Reservation, gesetzwidriger Inhalt des Aufenthaltes, beispielsweise aufgrund von sektiererischem, sexistischem, rassistischem oder rechtsradikalem Gedankengut. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Durch den Rücktritt ist Restaurant Rechberg 1837 von der Erbringung der vereinbarten Leistungen befreit. Gäste haben in diesem Falle keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei einem Rücktritt aus gerechtfertigten Gründen bleibt die Entschädigung für die gebuchten Leistungen grundsätzlich geschuldet.

Speisen und Getränke

Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant Rechberg 1837t zu beziehen. In Sonderfällen kann bei Vereins- oder Firmenessen eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant Rechberg 1837 berechtigt, eine Servicegebühr respektive ein Zapfengeld zu erheben. Die Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen.

Ausnahme: Babynahrung darf von ausserhalb mitgebracht werden.

Haftung

Das Restaurant Rechberg 1837 bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Das Restaurant Rechberg 1837 haftet nicht für die durch Gäste/ Dritte eingebrachten Gegenstände und lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von durch Gäste/Dritte eingebrachten Gegenstände ab.

Gäste haften gegenüber dem Restaurant Rechberg 1837 für alle Beschädigungen und Verluste, die durch sie, Begleiter bzw. Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant Rechberg 1837 den Gästen ein Verschulden nachweisen muss. Gäste haften für veranlasste Leistungen und Auslagen vom Restaurant Rechberg 1837 an Dritte. Eltern haften für Ihre Kinder.

Haben Dritte für die eigentlichen Gäste die Buchung vorgenommen, so haften die Dritten gemeinsam mit den Gästen dem Restaurant Rechberg 1837 gegenüber solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Allfällige Beschädigungen durch Gäste an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung gehen zu Lasten der Gäste und werden diesen in Rechnung gestellt. Gäste haften auch gegenüber Dritten aus unerlaubter Handlung.

Anwendbares Recht

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Gäste anerkennen den Sitz vom Restaurant Rechberg 1837 für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Leistungen als Gerichtsstand. Anwendbar auf den Vertrag ist das Schweizer Recht.

Zürich, November 2023

BarKaffeeFeldhof GmbH // Restaurant Rechberg 1837, Chorgasse 20, 8001 Zürich

044 222 1837 – info@rechberg.ch