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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS RESTAURANT RECHBERG 1837

1. GELTUNGSBEREICH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und der BarKaffeeFeldhof GmbH, Betreiberin des Restaurants Rechberg 1837.

2. VERTRAGSABSCHLUSS Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande, sei es für das gastronomische Angebot, das Mieten der Räumlichkeiten oder Dienstleistungen außer Haus in Form von Catering, Veranstaltungen oder Beratungen. Der Umfang der vom Restaurant Rechberg 1837 zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der Reservations- oder Auftragsbestätigung.

3. PREISE UND ZAHLUNGSPFLICHT Die kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Gäste sind verpflichtet, für die in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu bezahlen. Nach Vereinbarung und ab einem Reservationsbetrag von mindestens CHF 1000 ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Dem Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu. Die Bezahlung kann mit EC-, Visa-, Master Card, Twint oder bar erfolgen.

4. VORAUSZAHLUNG ODER AKONTOZAHLUNG Bei Reservationen ab 10 Personen ist das Restaurant berechtigt, eine Akontozahlung von 50 % der vereinbarten Mindestkonsumation zu verlangen. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar und nach erfolgter Zahlung gilt der Anlass als definitiv reserviert. Für eine exklusive Miete des Lokals wird eine Mindestkonsumation je nach Saison von CHF 5000 bis CHF 8000 erhoben. Zusätzliche Dienstleistungen sind nicht in den Konsumationskosten enthalten.

5. ANPASSUNGEN DER RESERVATIONEN Änderungen der Reservierung sind bis spätestens 2 Arbeitstage vor dem Event möglich. Die definitive Teilnehmerzahl wird bis spätestens 24 Stunden vor Beginn benötigt. Bei einer Verringerung der Gästezahl um weniger als 10 % erfolgt die Verrechnung nach der effektiven Teilnehmerzahl. Reduziert sich die Anzahl um mehr als 10 %, wird eine Entschädigung von CHF 120 pro nicht erschienene Person fällig. Bei Nichterscheinen ist je nach Gruppengröße eine entsprechende Entschädigung geschuldet.

6. ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN Stornierungen oder wesentliche Änderungen müssen dem Restaurant frühzeitig per E-Mail mitgeteilt werden. Für einzelne bis 10 Personen ist eine kostenlose Stornierung bis 10 Tage vor dem Termin möglich, für Gruppen ab 11 Personen bis 14 Tage vorher. Danach sind entsprechende Gebühren gemäß den „Anpassungen der Reservation“ dieser AGB fällig.

7. RÜCKTRITT DURCH DAS RESTAURANT Das Restaurant Rechberg 1837 kann bis zu 10 Tage vor der Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Auch aus sachlich gerechtfertigten Gründen kann jederzeit ein Rücktritt erfolgen. Im Falle eines solchen Rücktritts durch das Restaurant besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, aber die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

8. SPEISEN UND GETRÄNKE Speisen und Getränke sind ausschließlich vom Restaurant zu beziehen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Babynahrung darf von außen mitgebracht werden.

9. HAFTUNG Das Restaurant Rechberg 1837 schränkt seine Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ein und haftet nicht für von Gästen oder Dritten eingebrachte Gegenstände. Gäste haften für alle Schäden und Verluste, die durch sie selbst, ihre Begleiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant Rechberg 1837 ein Verschulden nachweisen muss. Bei Schäden, die durch Gäste verursacht werden, erfolgt eine Inrechnungstellung an die verantwortliche Partei. Eltern haften für ihre Kinder.

10. HAFTUNG Das Restaurant Rechberg 1837 schränkt seine Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ein und haftet nicht für von Gästen oder Dritten eingebrachte Gegenstände. Gäste haften für alle Schäden und Verluste, die durch sie selbst, ihre Begleiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant Rechberg 1837 ein Verschulden nachweisen muss. Bei Schäden, die durch Gäste verursacht werden, erfolgt eine Inrechnungstellung an die verantwortliche Partei. Eltern haften für ihre Kinder.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Leistungen wird als Gerichtsstand der Sitz von Restaurant Rechberg 1837 anerkannt. Es gilt das Schweizer Recht.

Zürich, November 2023

BarKaffeeFeldhof GmbH // Restaurant Rechberg 1837 Chorgasse 20, 8001 Zürich 044 222 1837 – info@rechberg.ch